Mit Klasse E durch Europa – was darf ich wo?
Folge 1: Klasse E in Deutschland – Prüfung bestanden, und jetzt?
Die Prüfung ist geschafft. Das Amateurfunkzeugnis liegt vor, die Zulassung ist erteilt und endlich steht das eigene Rufzeichen fest.
Und jetzt?
Was darf man mit einer deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse E eigentlich machen?
Wer Amateurfunk nur am Rande kennt, könnte Klasse E für eine Art „kleine Amateurfunklizenz“ halten: ein bisschen UKW, das örtliche Relais und vielleicht etwas Kurzwelle.
Weit gefehlt.
Mit Klasse E öffnet sich bereits ein erstaunlich großer Teil des Amateurfunks: Kurzwelle und DX, SSB und CW, digitale Betriebsarten, UKW-DX, Relais, DMR, D-STAR, C4FM, APRS, Satellitenfunk, Conteste, Mobil- und Portabelbetrieb, Antennenbau und technische Experimente.
Sogar der geostationäre Amateurfunksatellit QO-100 ist grundsätzlich ein Thema für Klasse E. Der ist allerdings so interessant, dass wir ihm einen eigenen Bericht widmen werden.
Bevor wir mit unserer Klasse E durch Europa reisen, müssen wir also erst einmal wissen, was wir zu Hause eigentlich im Gepäck haben.
N, E und A – drei Wege in den Amateurfunk
Deutschland kennt drei Amateurfunkklassen:
N – Entry Class
E – Novice Class
A – höchste deutsche Amateurfunkklasse / HAREC
Klasse N ermöglicht einen vergleichsweise einfachen Einstieg in den Amateurfunk. Klasse E erweitert sowohl das technische Wissen als auch die praktischen Möglichkeiten erheblich. Klasse A bildet schließlich die höchste Stufe.
Für unsere spätere Europareise ist Klasse E besonders interessant, denn sie entspricht dem deutschen Novice-Niveau und ist damit Ausgangspunkt für die CEPT-Novice-Regelungen, die wir uns in der nächsten Folge genauer ansehen werden.
Zunächst bleiben wir aber in Deutschland.
Von N zu E – wie groß ist der Lernaufwand?
Wer Klasse N bereits bestanden hat und auf E aufsteigen möchte, muss nicht noch einmal bei null anfangen.
Betriebstechnik und Vorschriften werden nicht erneut geprüft. Der zusätzliche Prüfungsaufwand liegt in der Technik.
Für die Zusatzprüfung N → E wird ein Technik-Prüfungsbogen mit 25 Fragen bearbeitet. Dafür stehen maximal 45 Minuten zur Verfügung.
Dabei kommen unter anderem elektrische Größen und Bauteile, Wechselstromtechnik, Schaltungen, Halbleiter, Sender und Empfänger, Modulation, Antennen und Speiseleitungen, Wellenausbreitung, Messungen, Störungen, EMV und Personenschutz ins Spiel.
Spätestens bei Begriffen wie Wechselstromrechnung, Halbleiter oder Schwingkreis dürfte sich mancher Interessent fragen:
Muss ich dafür Elektromeister sein?
Nein.
Auch eine Ausbildung zum Elektroniker oder ein Studium der Elektrotechnik sind keine Voraussetzung.
Die technischen Kenntnisse für Klasse E sind gut erlernbar. Natürlich muss man dafür etwas tun. Einige Zusammenhänge müssen verstanden, Formeln angewendet und technische Grundlagen gelernt werden. Aber wir reden über einen klar abgegrenzten Amateurfunk-Prüfungsstoff und nicht über eine Meisterprüfung im Elektrohandwerk.
Wer systematisch lernt und versucht zu verstehen, warum eine Antwort richtig ist, statt ausschließlich Buchstaben aus einem Fragenkatalog auswendig zu lernen, kann die Prüfung auch ohne elektrotechnischen Beruf schaffen.
Interessant ist allerdings eine andere Frage:
Passt das, was für Klasse E gelernt werden muss, eigentlich zu dem, was man anschließend damit machen darf?
Genau das werden wir in dieser Serie ebenfalls untersuchen. Wir werden uns echte Prüfungsfragen ansehen und später vergleichen, was andere europäische Länder von ihren Novice-Funkamateuren verlangen.
Was bekommt man für den Schritt von N nach E?
Eine ganze Menge.
Klasse N ermöglicht regulär Betrieb auf 10 m, 2 m und 70 cm. Mit Klasse E kommen unter anderem 160 m, 80 m und 15 m sowie 23 cm und weitere Frequenzbereiche bis weit in den Mikrowellenbereich hinzu.
Damit beginnt richtiger Kurzwellenbetrieb. Auf 80 m sind regionale und europäische Verbindungen möglich. Auf 15 und 10 m kann es bei entsprechenden Ausbreitungsbedingungen problemlos über Kontinente gehen.
Auch auf UKW verändert sich einiges. Neben normalem FM-Betrieb sind SSB, digitale Betriebsarten, Relais, Satellitenfunk und natürlich UKW-DX möglich.
Der Unterschied zwischen N und E steckt aber nicht nur in zusätzlichen Frequenzen. Ein ganz wesentlicher Punkt ist die zulässige Leistung – und wie diese Leistung definiert wird.
Watt ist nicht gleich Watt
Hier lohnt es sich, genauer hinzusehen.
Bei Klasse N wird die Leistungsgrenze auf 2 m und 70 cm als ERP – Effective Radiated Power angegeben.
Das bedeutet: Es reicht nicht, auf das Display des Funkgerätes zu schauen.
10 Watt am Funkgerät sind nicht automatisch 10 Watt ERP.
Kabelverluste und insbesondere der Gewinn der Antenne beeinflussen die effektive Strahlungsleistung. Wer beispielsweise eine Richtantenne mit deutlichem Gewinn verwendet, kann die zulässige ERP überschreiten, obwohl das Funkgerät selbst nur 10 Watt erzeugt.
Bei Klasse E und A werden viele Leistungsgrenzen dagegen als PEP – Peak Envelope Power angegeben. Dabei geht es um die Senderausgangsleistung.
Für Klasse E sind beispielsweise auf 80, 15 und 10 m bis zu 100 W PEP und auf 2 m und 70 cm bis zu 75 W PEP vorgesehen.
Das ist ein erheblicher Unterschied zur Klasse N – und nicht nur deshalb, weil die Zahl größer ist.
Die Leistungsgrenzen gehören zum Berechtigungsumfang der jeweiligen Amateurfunkklasse. Sie sind keine freundliche Empfehlung der Bundesnetzagentur nach dem Motto: „Wäre schön, wenn ihr ungefähr darunter bleibt.“
Wer seinen Berechtigungsumfang überschreitet, kann gegen amateurfunkrechtliche Vorschriften verstoßen. Je nach Art und Schwere des konkreten Verstoßes kommen Maßnahmen der Bundesnetzagentur und die gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen in Betracht.
Umgekehrt bedeutet das natürlich nicht: ein Watt zu viel und am nächsten Morgen steht der Messwagen vor der Tür.
Entscheidend ist immer der konkrete Sachverhalt. Die Grenze bleibt trotzdem eine Grenze.
Und auch Klasse A bedeutet keineswegs „Feuer frei“. Wo beispielsweise 750 W PEP erlaubt sind, ist auch für Klasse A bei 750 W PEP Schluss.
Zusätzlich gelten unabhängig von der Lizenzklasse die Anforderungen zum Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern. Eine zulässige Senderleistung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass jede Antenne mit dieser Leistung an jedem beliebigen Standort betrieben werden darf.
Für unseren späteren europäischen Vergleich merken wir uns deshalb eine wichtige Regel:
Wir vergleichen niemals nur Wattzahlen. Wir schauen immer nach, ob PEP, ERP, EIRP oder eine andere Bezugsgröße gemeint ist.
Welche Betriebsarten darf Klasse E?
Hier können wir es erfreulich einfach machen:
Betriebsarten gehören nicht exklusiv einer bestimmten Amateurfunkklasse.
SSB ist keine Klasse-A-Betriebsart. CW ebenso wenig. Und FT8 wird auch nicht plötzlich gefährlicher, nur weil das Rufzeichen mit DO statt DL beginnt.
Ob SSB, CW, FM, RTTY, FT8, FT4 oder andere zulässige analoge und digitale Verfahren – entscheidend ist, dass der Funkamateur innerhalb seines zugelassenen Frequenzbereichs, seiner zulässigen Leistung und der übrigen technischen und regulatorischen Bestimmungen arbeitet.
Das gilt ebenso für Relaisbetrieb und digitale Sprachsysteme wie DMR, D-STAR und C4FM sowie für APRS.
Die Lizenz legt den Rahmen fest. Was man innerhalb dieses Rahmens technisch daraus macht, ist ein wesentlicher Teil dessen, was Amateurfunk überhaupt interessant macht.
Klasse E auf Kurzwelle
Mit Klasse E ist man keineswegs auf das örtliche Relais beschränkt.
Auf 80 m stehen bis zu 100 W PEP zur Verfügung. Das Band eignet sich hervorragend für Verbindungen innerhalb Deutschlands und Europas, abhängig von Tageszeit und Ausbreitungsbedingungen.
15 m und 10 m öffnen die Tür zum weltweiten DX. Wenn die Bedingungen stimmen, können 100 W und eine vernünftige Antenne erstaunlich weit reichen.
Wer einmal mit überschaubarer Technik eine Station einige tausend Kilometer entfernt gearbeitet hat, versteht schnell, warum Amateurfunk auch nach mehr als hundert Jahren nichts von seiner Faszination verloren hat.
Und dann kommt meistens die nächste Frage:
Geht da noch mehr?
Natürlich. Sonst wäre es ja langweilig.
UKW ist mehr als das Ortsrelais
Auch 2 m und 70 cm sollte man nicht auf FM-Relais reduzieren.
Mit Klasse E sind dort bis zu 75 W PEP möglich. Damit stehen neben FM unter anderem SSB, digitale Betriebsarten, Richtfunkexperimente, UKW-DX und Satellitenbetrieb offen.
Mit guten Antennen, entsprechender Höhe und günstigen Ausbreitungsbedingungen können auf UKW erstaunliche Entfernungen überbrückt werden.
Gerade hier zeigt sich auch der praktische Unterschied zur ERP-Beschränkung der Klasse N besonders deutlich.
Wer mit Richtantennen experimentieren möchte, bekommt mit Klasse E erheblich mehr Spielraum.
Satellitenfunk mit Klasse E
Auch Satellitenfunk ist nicht grundsätzlich Klasse A vorbehalten.
Entscheidend sind wiederum die für die eigene Lizenzklasse freigegebenen Frequenzbereiche, Leistungen und sonstigen Bestimmungen.
Besonders spannend ist dabei QO-100. Auch mit einer deutschen Klasse E ist Betrieb über den geostationären Amateurfunksatelliten innerhalb des entsprechenden Berechtigungsumfangs möglich.
Und an dieser Stelle bremsen wir uns absichtlich.
Denn QO-100 zwischen zwei Absätzen abzuhandeln wäre ungefähr so sinnvoll, wie einen Transceiver mit den Worten „hat Knöpfe und macht Funk“ zu erklären.
QO-100 bekommt einen eigenen Bericht.
Dort schauen wir uns an, was Klasse E konkret machen kann, welche Technik benötigt wird und warum ein geostationärer Amateurfunksatellit etwas ganz Besonderes ist.
Relais und digitale Netze
Natürlich darf Klasse E innerhalb ihres Berechtigungsumfangs Amateurfunkrelais benutzen.
Das gilt für klassische analoge FM-Relais ebenso wie für entsprechende digitale Systeme.
DMR, D-STAR oder C4FM werden nicht dadurch zu Klasse-A-Betriebsarten, dass im Hintergrund ein digitales Netz beteiligt ist.
Auch APRS ist keine Frage der Lizenzklasse als Betriebsart, sondern muss innerhalb der jeweils zulässigen Frequenzen und technischen Vorgaben betrieben werden.
Und EchoLink?
Bei EchoLink kommt zusätzlich das Internet ins Spiel.
Amateurfunkstellen können unter den entsprechenden Voraussetzungen mit Telekommunikationsnetzen verbunden werden. Die Tatsache, dass zwischen zwei Punkten das Internet beteiligt ist, macht daraus nicht automatisch eine Betriebsart, die Klasse E verboten wäre.
An dieser Stelle müssen wir allerdings zwischen zwei Dingen unterscheiden:
Netzanbindung und Remote-Betrieb.
Das ist rechtlich nicht dasselbe.
Ausbildungsfunk – mit E darf man bereits ausbilden
Ein interessantes Recht der Klasse E wird häufig übersehen.
Inhaber der Klassen E und A dürfen Ausbildungsfunkbetrieb durchführen.
Eine Person, die selbst noch keine entsprechende Amateurfunkzulassung besitzt, kann dabei unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht des Funkamateurs selbst Funkbetrieb durchführen.
Natürlich bleibt der Betrieb innerhalb des Berechtigungsumfangs des Ausbilders.
Ein Klasse-E-Inhaber kann damit einen Interessierten nicht nur daneben sitzen und zuhören lassen, sondern ihn unter den gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich selbst ans Mikrofon oder an die Taste bringen.
Klasse N besitzt dieses Recht nicht.
Auch das gehört deshalb in einen vernünftigen Vergleich N → E.
Remote-Betrieb – hier zieht Deutschland eine interessante Grenze
Stellen wir uns eine einfache Situation vor.
Das Funkgerät steht zu Hause. Der Funkamateur sitzt davor und bedient es.
Normaler Amateurfunkbetrieb.
Nun bleibt exakt dasselbe Funkgerät am selben Standort, an derselben Antenne und mit derselben Leistung stehen. Der Funkamateur sitzt aber 300 Kilometer entfernt vor seinem Notebook und bedient die Station über das Internet.
Technisch kann der eigentliche Funkweg identisch sein.
Rechtlich ist er es nicht.
Die Amateurfunkverordnung definiert diesen unbesetzten, fernbedienten Betrieb einer ortsfesten Amateurfunkstelle unter entsprechender Kontrolle des Funkamateurs als Remote-Betrieb.
Und § 13a AFuV zieht eine klare Grenze:
Remote-Betrieb ist Klasse A vorbehalten.
Ein Klasse-E-Inhaber darf seine eigene Amateurfunkstelle deshalb nicht einfach von außerhalb sendend fernbedienen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Funkgerät, Antenne, Computer, Internetanschluss und Grundstück ihm selbst gehören.
Eigentum am Funkgerät ersetzt keine Betriebsberechtigung.
Warum eigentlich nur Klasse A?
Genau diese Frage haben wir bei der Vorbereitung dieses Artikels näher betrachtet.
Dass eine unbesetzte Remote-Station besondere Anforderungen benötigt, ist nachvollziehbar. Sie muss gegen unbefugten Zugriff geschützt werden. Der Betreiber muss die Kontrolle behalten und die Station bei Problemen abschalten können.
Die interessante Frage lautet:
Warum können diese Voraussetzungen grundsätzlich nur von einem Klasse-A-Inhaber erfüllt werden?
Eine Remote-Station könnte technisch auf die Frequenzen und Leistungsgrenzen der Klasse E begrenzt werden. Authentifizierung, Zugriffsschutz, Überwachung und Abschaltmöglichkeiten sind technische Eigenschaften eines solchen Systems und nicht automatisch Eigenschaften einer Amateurfunkklasse.
Trotz intensiver Recherche ließ sich bislang keine konkrete technische Begründung dafür finden, warum der Remote-Betrieb grundsätzlich an Klasse A gebunden sein muss.
Auch auf entsprechende Anfragen konnte uns keine technische Grundlage genannt werden, aus der sich diese Klassengrenze unmittelbar erklären ließe.
Das ändert allerdings nichts an der Rechtslage:
Remote-Betrieb nach § 13a AFuV setzt Klasse A voraus.
Die interessante Frage nach dem Warum bleibt trotzdem bestehen.
Und die nehmen wir mit auf unsere Europareise. Denn später werden wir untersuchen, ob Inhaber vergleichbarer Novice-Lizenzen in anderen europäischen Ländern Remote-Betrieb durchführen dürfen.
Aber ein Relais arbeitet doch auch automatisch?
Richtig. Und deshalb müssen wir sauber unterscheiden.
Eine klassische Relaisfunkstelle ist nicht einfach eine Remote-Station nach § 13a.
Die AFuV behandelt fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen gesondert. Für solche Stationen gelten eigene Voraussetzungen und entsprechende Rufzeichenzuteilungen.
Wenn ein Klasse-E-Funkamateur mit seinem Hand- oder Mobilfunkgerät über ein 2-m- oder 70-cm-Relais arbeitet, betreibt er seine eigene Station innerhalb seines Berechtigungsumfangs.
Dass das Relais automatisch arbeitet und möglicherweise selbst aus der Ferne überwacht oder gesteuert werden kann, macht den Benutzer des Relais nicht zum Remote-Betreiber.
Kurz gesagt:
Remote ist nicht gleich automatisch.
Und wenn ich meinen SDR zu Hause übers Internet höre?
Auch das ist etwas anderes.
Wenn lediglich ein Empfänger oder SDR zu Hause steht und über das Internet abgehört wird, erzeugt der Funkamateur dadurch keine Aussendung.
Die pauschale Aussage „Klasse E darf keinen Fernzugriff verwenden“ wäre deshalb falsch.
Entscheidend ist, was aus der Ferne passiert.
Empfangen und eine Amateurfunkstelle sendend fernbedienen sind zwei unterschiedliche Dinge.
Wo stößt Klasse E an ihre Grenzen?
Bei all diesen Möglichkeiten bleibt E eine Novice-Lizenz.
Einige besonders interessante Kurzwellenbänder stehen regulär nicht zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem 40 m, 30 m, 20 m, 17 m und 12 m.
Gerade das fehlende 20-m-Band wird für jemanden, der sich zunehmend für weltweiten DX-Verkehr oder Contestbetrieb interessiert, irgendwann spürbar.
Auch die zulässigen Leistungen bleiben unter denen der Klasse A und der persönliche Remote-Betrieb ist nicht gestattet.
Irgendwann kann deshalb der Punkt kommen, an dem man feststellt:
E kann erstaunlich viel – aber ich möchte mehr.
Der letzte Schritt – von E nach A
Erst jetzt kommen wir bewusst zur höchsten deutschen Amateurfunkklasse.
Klasse A erweitert den Berechtigungsumfang erheblich. Zusätzliche Kurzwellenbänder werden verfügbar und auf vielen Frequenzbereichen steigen die zulässigen Senderleistungen deutlich.
Einige Beispiele:
80 m: E bis 100 W PEP – A bis 750 W PEP
15 m: E bis 100 W PEP – A bis 750 W PEP
10 m: E bis 100 W PEP – A bis 750 W PEP
2 m und 70 cm: E bis 75 W PEP – A bis 750 W PEP
Dazu kommen unter anderem die für E fehlenden Kurzwellenbänder und die Möglichkeit des Remote-Betriebs nach § 13a AFuV.
Muss man für Klasse A Elektrotechniker sein?
Auch hier lautet die Antwort: Nein.
Das technische Niveau steigt gegenüber E deutlich. Mehr Zusammenhänge müssen verstanden und mehr Berechnungen beherrscht werden.
Aber auch die Klasse-A-Prüfung ist eine Amateurfunkprüfung und weder Meisterprüfung noch Elektrotechnikstudium.
Wer bereit ist, strukturiert zu lernen, technische Zusammenhänge zu verstehen und Prüfungsaufgaben zu üben, kann den Stoff erlernen.
Wie groß der tatsächliche Sprung von E nach A ist, werden wir später noch genauer untersuchen – und zwar nicht nach Bauchgefühl.
Wir nehmen den offiziellen Fragenkatalog und stellen E- und A-Fragen direkt nebeneinander.
Dann können wir tatsächlich beurteilen, wie viel anspruchsvoller A ist.
Und später machen wir genau dasselbe mit den Lizenzprüfungen anderer europäischer Länder.
Was darf Klasse E nun eigentlich? – Die Zusammenfassung
Nach Frequenzen, ERP, PEP, Relais und Paragraphen lohnt es sich, noch einmal einen Schritt zurückzugehen.
Was bekommt jemand tatsächlich, der die deutsche Klasse E besteht?
Klasse E ermöglicht echten Kurzwellenbetrieb einschließlich weltweiter DX-Verbindungen.
Auf mehreren Kurzwellenbändern sind bis zu 100 W PEP möglich.
Auf 2 m und 70 cm stehen bis zu 75 W PEP zur Verfügung.
Innerhalb der zugelassenen Frequenzbereiche und technischen Bestimmungen können SSB, CW, FM, RTTY, FT8, FT4 und andere zulässige analoge und digitale Betriebsarten verwendet werden.
Klasse E ermöglicht UKW-DX, Relaisbetrieb, DMR, D-STAR, C4FM, APRS und EchoLink innerhalb der jeweils geltenden Rahmenbedingungen.
Man kann an Contesten teilnehmen, mobil und portabel funken, Antennen bauen, technische Experimente durchführen und sich intensiv mit Funktechnik beschäftigen.
Auch Satellitenfunk ist möglich – einschließlich Betrieb über QO-100 innerhalb des Berechtigungsumfangs der Klasse E.
Und Klasse E erlaubt bereits Ausbildungsfunk, sodass man andere Menschen unter den gesetzlichen Voraussetzungen selbst an den Amateurfunk heranführen kann.
Nicht erlaubt ist dagegen der persönliche Remote-Betrieb nach § 13a AFuV. Außerdem fehlen gegenüber Klasse A einige wichtige Frequenzbereiche und die maximal zulässigen Senderleistungen sind teilweise geringer.
Damit ist Klasse E weder eine bessere Einsteigerlizenz noch eine „halbe“ Amateurfunkgenehmigung.
Sie ist eine eigenständige und bereits sehr umfangreiche Amateurfunkklasse.
Und vielleicht ist genau das die wichtigste Erkenntnis dieser ersten Folge:
Man muss kein Elektromeister sein, um Klasse E zu bestehen. Aber man lernt genug Technik, um anschließend sehr viel damit machen zu können.
Ob das Verhältnis zwischen Prüfungsanforderungen und späteren Rechten in anderen Ländern ähnlich aussieht, werden wir noch herausfinden.
Denn jetzt kennen wir unsere deutsche Ausgangsbasis.
Zeit, die Koffer zu packen.
In Folge 2: CEPT Novice – der Reisepass der Klasse E?
Was ist CEPT eigentlich? Warum darf ein deutscher Klasse-E-Funkamateur überhaupt im Ausland senden? Welche Länder erkennen die deutsche E-Lizenz an? Gelten dort dieselben Frequenzen und Leistungen wie in Deutschland? Welche Länder machen zusätzliche Vorgaben – und wo darf man mit einer deutschen E vielleicht überhaupt nicht senden?
Und vor allem:
Ist CEPT Novice wirklich ein europäischer Amateurfunk-Reisepass – oder steckt der Teufel auch hier im Kleingedruckten?
Danach wird es praktisch.
