E38 Klasse-E Weltatlas

Wir haben etwas gebaut, das wir selbst gerne gehabt hätten: den E38 Klasse E Weltatlas.

Eine weltweit recherchierte Länder-Datenbank, mit der Funkamateure mit deutscher Klasse E nachsehen können, ob und unter welchen Bedingungen sie in einem anderen Land Amateurfunk betreiben dürfen. Land auswählen – und der Weltatlas zeigt, was wir aus den geltenden Bestimmungen ermitteln konnten: Anerkennung der deutschen Klasse E, entsprechende nationale Lizenzklasse, Rufzeichenregelung, notwendige Gastlizenz oder Genehmigung und – wenn amtlich eindeutig belegt – die erlaubten Frequenzen und maximalen Sendeleistungen.

Klasse E auf Weltreise – und plötzlich ist „ohne HAREC geht nichts“ Geschichte

Was zunächst nach „Wir bauen mal eben eine kleine Länderliste“ klang, entwickelte sich ziemlich schnell zu einer einwöchigen Expedition durch internationale Amateurfunkbürokratie. Denn CEPT Novice und HAREC sind nur ein Teil der Geschichte. Wir haben ebenso nationale Vorschriften, bilaterale Vereinbarungen und Regelungen für Gast- und temporäre Lizenzen berücksichtigt – auch in Ländern außerhalb Europas und teilweise völlig unabhängig von CEPT und HAREC.

Und genau dabei wurde es richtig spannend: Die oft gehörte Behauptung „Ohne HAREC bist du im Ausland nichts“ lässt sich in dieser Pauschalität nicht halten. Die tatsächliche Rechtslage ist erheblich vielfältiger – und teilweise überraschend großzügig.

Wer mit einer deutschen Amateurfunkzulassung Klasse E ins Ausland möchte, bekommt ziemlich schnell einen Satz zu hören:
„Ohne HAREC kannst du das vergessen.“
Tja. Genau das wollten wir einmal genauer wissen.
Und nach einer Woche Recherche durch Gesetze, Verordnungen, Frequenzpläne, CEPT-Dokumente und Webseiten von Regulierungsbehörden können wir sagen: So einfach ist die Welt zum Glück nicht.
Die deutsche Klasse E kann international deutlich mehr, als ihr häufig zugetraut wird.

DO1ABC packt die Koffer

Unsere Ausgangsfrage war denkbar einfach:

DO1ABC besitzt eine gültige deutsche Amateurfunkzulassung Klasse E und reist als Besucher in ein anderes Land. Darf er dort legal Amateurfunk betreiben?
Und wenn ja: Unter welchen Bedingungen? Mit welchem Rufzeichen? Auf welchen Frequenzen? Mit welcher maximalen Leistung?
Was zunächst nach einer überschaubaren Tabelle aussah, entwickelte sich ziemlich schnell zu einer kleinen Weltreise durch internationales Telekommunikationsrecht.
Denn eine entscheidende Erkenntnis kam bereits ziemlich früh:
CEPT und HAREC sind wichtig – aber sie sind längst nicht die ganze Geschichte.

Klasse E ist international mehr als nur CEPT Novice

Für die deutsche Klasse E spielt die ECC Recommendation (05)06 eine wichtige Rolle. Sie bildet die Grundlage der CEPT Novice Radio Amateur Licence und ermöglicht in zahlreichen Ländern eine vergleichsweise unkomplizierte Anerkennung.
Aber wir wollten ausdrücklich nicht nur wissen, welche Länder auf einer CEPT-Liste stehen.
Wir wollten wissen:
Wo darf DO1ABC tatsächlich funken?
Und damit wurde es spannend.
Denn außerhalb der klassischen CEPT-Regelungen gibt es weitere Möglichkeiten. Staaten können aufgrund eigener nationaler Vorschriften ausländische Amateurfunkgenehmigungen anerkennen. Es gibt bilaterale Abkommen zwischen Staaten, die völlig unabhängig von einer allgemeinen CEPT- oder HAREC-Anerkennung funktionieren können. Und gerade in außereuropäischen Ländern existieren teilweise nationale Verfahren, über die ausländische Funkamateure eine Gastlizenz, Visitor Licence, Temporary Licence oder eine andere zeitlich begrenzte Genehmigung erhalten können.
Mit anderen Worten:
Kein HAREC bedeutet nicht automatisch: Mikrofon wieder einpacken.
Manchmal führt der Weg über CEPT Novice. Manchmal über ein bilaterales Abkommen. Manchmal über eine nationale Gastlizenz. Manchmal muss vorher eine Genehmigung beantragt oder eine Registrierung durchgeführt werden.
Und manchmal lautet das Ergebnis tatsächlich: Nein.
Genau diese Unterschiede haben wir berücksichtigt.

Nicht „CEPT-Land?“ – sondern „Was sagt dieses Land?“

Das war einer der wichtigsten Grundsätze der gesamten Recherche.
Wir haben nicht einfach eine vorhandene CEPT-Länderliste genommen und ein paar grüne Häkchen verteilt.
Für jedes Land wurde möglichst separat geprüft:
Wird die deutsche Klasse E anerkannt? Gibt es eine entsprechende nationale Lizenzklasse? Greift CEPT Novice? Existiert ein bilaterales Abkommen? Gibt es eine nationale Regelung für ausländische Funkamateure? Kann eine Gast- oder Besucherlizenz beantragt werden? Muss vorher eine Behörde kontaktiert werden? Welches Rufzeichen ist zu verwenden?
Damit konnten auch Länder berücksichtigt werden, die bei einer reinen Betrachtung von CEPT oder HAREC möglicherweise sofort durchs Raster gefallen wären.
Gerade außerhalb Europas ist das wichtig.
Die Welt des Amateurfunks endet schließlich nicht am Rand einer CEPT-Tabelle.

Grün ist bei uns wirklich grün

Für die Datenbank haben wir bewusst unterschiedliche Status eingeführt.

Grün bedeutet, dass der Betrieb mit der deutschen Klasse E beziehungsweise über deren nachgewiesene Anerkennung klar möglich ist.

Gelb verwenden wir, wenn eine grundsätzliche Anerkennung erkennbar ist, die konkreten Rechte aber nicht ausreichend bestimmt werden können.

Orange bedeutet: Amateurfunk ist grundsätzlich möglich, aber erst nach einer nationalen Genehmigung, Registrierung, Gastlizenz oder einem vergleichbaren Verfahren.

Rot bedeutet, dass der untersuchte Weg nicht möglich ist.
Und dann gibt es noch Unbekannt.
Das ist keine elegante Umschreibung für „verboten“, sondern bedeutet tatsächlich:
Wir konnten anhand der verfügbaren Unterlagen keine belastbare Antwort finden.
Auch das gehört zu seriöser Recherche.

Keine Frequenz wird geraten

Bei den Frequenzen und Leistungen haben wir uns das Leben dann endgültig selbst schwer gemacht.
Denn selbst wenn feststeht, dass die deutsche Klasse E in einem Land anerkannt wird, bedeutet das noch lange nicht, dass wir einfach den allgemeinen Amateurfunk-Bandplan dieses Landes übernehmen können.
Deshalb gilt bei uns:
Eine Frequenz kommt erst in die Datenbank, wenn wir sie der entsprechenden nationalen Lizenzklasse ausreichend sicher zuordnen können.
Dasselbe gilt für die Leistung.
100 Watt sind nämlich nicht zwangsläufig einfach nur 100 Watt. Eine Vorschrift kann PEP, ERP, EIRP, Senderausgangsleistung oder eine andere Bezugsgröße meinen.
Wenn ein Land seiner Novice-Klasse beispielsweise nur bestimmte Abschnitte eines Bandes erlaubt, tragen wir auch nur diese Abschnitte ein.
Und wenn wir die zulässige Leistung nicht eindeutig belegen können?
Dann bleibt das Feld leer.
Unser Motto entwickelte sich deshalb ziemlich schnell zu:
Lieber nichts eintragen als überzeugend aussehenden Unsinn veröffentlichen.

Behörden, Gesetze und ziemlich viele PDFs

Als Quellen dienten deshalb vorrangig die zuständigen nationalen Regulierungsbehörden, Ministerien, amtlichen Gesetzesportale und veröffentlichten Rechtsvorschriften.
Hinzu kamen insbesondere Dokumente von CEPT/ECO für die internationale Anerkennung und die deutschen Rechtsgrundlagen beziehungsweise Informationen der Bundesnetzagentur für die Ausgangsrechte unserer Klasse E.
Andere Webseiten konnten Hinweise liefern – aber ein Hinweis ist noch lange kein Beweis.
Und damit begann die eigentliche Fleißarbeit.
Verordnungen auf Albanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch oder sonst einer Sprache? Her damit.
Ein entscheidender Frequenzplan versteckt sich in Anlage 7 eines PDFs?
Natürlich.
Eine neue Verordnung hat vor wenigen Monaten die alte ersetzt?
Dann eben noch einmal von vorne.
Eine Tabelle sieht perfekt aus, stammt aber nicht von einer Behörde?
Schade. Weitersuchen.
Und wenn wir nach zwei Stunden feststellen, dass eine bereits eingetragene Leistung doch nicht eindeutig belegt werden kann?
Raus damit.

Eine Woche Recherche – und immer wieder zurück auf Anfang

Die Daten wurden deshalb nicht einfach einmal recherchiert und veröffentlicht.
Sie wurden in mehreren Etappen gesucht, verglichen, eingetragen und anschließend erneut validiert.
Teilweise haben wir komplette Länder ein zweites Mal untersucht.
Und gelegentlich kam beim zweiten Durchgang heraus:
Moment mal – das stimmt so nicht.
Dann wurde korrigiert.
Genau deshalb hat dieses Projekt am Ende ungefähr eine Woche intensive Recherche und Programmierung verschlungen.
Es war keine technische Zauberei und kein geheimnisvoller Algorithmus.
Es war vor allem eines:
unglaublich viel Fleißarbeit.
Suchen. Lesen. Übersetzen. Vergleichen. Noch einmal suchen. Datenbank ändern. Quelle dokumentieren. Wieder vergleichen.
Und dann:
Nächstes Land.

Und plötzlich fällt ein alter Mythos auseinander

Das eigentlich Spannende ist aber das Ergebnis.
Die häufig gehörte Aussage:
„Mit Klasse E kannst du im Ausland nichts anfangen – dafür brauchst du HAREC.“
lässt sich in dieser Pauschalität schlicht nicht halten.
Natürlich eröffnet HAREC beziehungsweise die entsprechende CEPT-Regelung sehr weitreichende Möglichkeiten.
Aber daraus folgt eben nicht, dass eine deutsche Klasse E außerhalb Deutschlands wertlos wäre.
CEPT Novice, nationale Anerkennungen, bilaterale Vereinbarungen und nationale Gastlizenzverfahren eröffnen deutlich mehr Möglichkeiten, als man zunächst vermuten würde.
Und genau deshalb betrachten wir jedes Land einzeln.
Nicht:
„Ist das ein HAREC-Land?“
Sondern:
„DO1ABC steht jetzt dort mit seiner deutschen Klasse E. Was darf er tatsächlich tun?“

DO1ABC auf virtueller Weltreise

Genau daraus entstand unsere neue Anwendung auf der Webseite des DARC Ortsverbandes Süd Stormarn E38.
DO1ABC packt virtuell seine Koffer und reist durch die Welt.
Für jedes untersuchte Land versuchen wir zu beantworten:
Darf ich dort mit meiner deutschen Klasse E funken?
Auf welcher rechtlichen Grundlage?
Welcher nationalen Lizenzklasse entspricht meine Berechtigung?
Brauche ich eine Gastlizenz oder vorherige Genehmigung?
Welches Rufzeichen muss ich verwenden?
Welche Frequenzen darf ich benutzen?
Welche maximale Leistung gilt?
Und ganz wichtig:
Woher wissen wir das?
Denn zu den Ergebnissen gehören auch die verwendeten Quellen.

Exklusiv beim OV E38

Das Ergebnis dieser Recherche gibt es jetzt exklusiv auf unserer OV-Webseite.
Keine irgendwo zusammengesammelte Liste und kein zehn Jahre alter Forenbeitrag, sondern eine eigens aufgebaute und programmierte Datenbank, deren Inhalte wir Land für Land recherchiert und in mehreren Durchgängen überprüft haben.
Natürlich bleibt auch unsere Datenbank eine Momentaufnahme. Gesetze ändern sich, Frequenzpläne werden angepasst und Gastlizenzverfahren können geändert werden. Vor einer tatsächlichen Reise sollte deshalb immer zusätzlich die zuständige Behörde des Reiselandes kontaktiert werden – bei erforderlichen Genehmigungen möglichst frühzeitig.
Aber wer wissen möchte, was mit einer deutschen Amateurfunkzulassung Klasse E weltweit tatsächlich möglich ist, hat jetzt einen ziemlich guten Ausgangspunkt.
Und nach dieser Woche können wir zumindest einen Satz getrost in Rente schicken:

„Ohne HAREC geht im Ausland nichts.“

Doch. Erstaunlich oft sogar.
Man muss nur herausfinden, welches Gesetz, welche Vereinbarung oder welche Gastlizenz einem die Tür öffnet.
Und genau das haben wir getan.


73 de Uli DO4UB

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